Liebe Patient:innen,
alle gesetzlich versicherten Patienten sind per Gesetz* dazu verpflichtet eine Zuzahlungsgebühr in Höhe von 10€ Blattgebühr + 10% des Gesamtwerts der Verordnung zu ihrer Therapie als Eigenanteil zu tragen.
Liebe Patient:innen,
wir weisen Sie hiermit ausdrücklich darauf hin, dass Zuzahlungsrechnungen nur in Verbindung mit einer vorliegenden Verordnung erstellt werden können.
Über Zahlungserinnerungen diskutieren wir nicht. Sollte wiederholt die Zuzahlungsrechnung nicht bezahlt werden, geben wir den Auftrag an die Inkassoabteilung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung weiter.
*Laut § 61 SGB V verpflichtet der Gesetzgeber alle gesetzlich Versicherten Patienten zu einer Zuzahlung in der Heilmitteltherapie (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Massage, Podologie). Die Behandlungskosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt. Diese verlangt auch, dass wir als Inkasso dafür fungieren. §43b Abs. 1 SGB V regelt und besagt, dass wir Leistungserbringer, die Zuzahlung von der Gesamtrechnung abziehen müssen.
Wir, als Leistungserbringer, können an der Zuzahlung und an der damit verbundenen Höhe nichts ändern.
Anschrift
diePhysioAthleten
Holsteinischer Kamp 20
22081 Hamburg
Tel.: 040/8000 1669*
E: info@diephysioathleten.de
*Unsere Rezeption ist nicht durchgehend besetzt.
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail o. hinterlassen Sie eine Nachricht mit Name und Telefonnummer auf unserem Anrufbeantworter.
Öffnungszeiten Praxis
Montag 08.00 - 20.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 20.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 20.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 20.00 Uhr
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Mittwoch 16.00 - 20.00 Uhr
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